Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und weiteren Vertretern (Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden) der Mitgliedsgemeinden.
Davon entfallen auf
- Emeringen (1 Vertreter)
- Emerkingen (2 Vertreter)
- Grundsheim (1 Vertreter)
- Hausen am Bussen (1 Vertreter)
- Lauterach (1 Vertreter)
- Munderkingen (9 Vertreter)
- Obermarchtal (3 Vertreter)
- Oberstadion (3 Vertreter)
- Rechtenstein (1 Vertreter)
- Rottenacker (4 Vertreter)
- Untermarchtal (2 Vertreter)
- Unterstadion (2 Vertreter)
- Unterwachingen (1 Vertreter)
Aktuelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung (338,7 KB)
Die weiteren Vertreter einer jeden Gemeinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt. Die Stimmen in der Verbandsversammlung können nur je Gemeinde einheitlich abgegeben werden.
Die Stimmen der Mitgliedsgemeinden erhalten folgende Gewichtung:
- Emeringen (2 Stimmen)
- Emerkingen (3 Stimmen)
- Grundsheim (2 Stimmen)
- Hausen am Bussen (2 Stimmen)
- Lauterach (2 Stimmen)
- Munderkingen (10 Stimmen)
- Obermarchtal (4 Stimmen)
- Oberstadion (4 Stimmen)
- Rechtenstein (2 Stimmen)
- Rottenacker (5 Stimmen)
- Untermarchtal (3 Stimmen)
- Unterstadion (3 Stimmen)
- Unterwachingen (2 Stimmen)
Die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung sind in § 5 der Verbandssatzung geregelt.